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Ein paar FAQ´s (Teil 2)

Geschrieben von Stephan am Montag, 22. Februar 2010 in Allgemein

Frage: Wie werde ich Beamter?
Antwort
: Grundsätzlich kann jeder Deutsche Staatsbürger Beamter werden. Voraussetzung sind weiterhin ein eintragsfreies polizeiliches Führungszeugnis und eine brauchbare Gesundheit. Natürlich muss man noch den Einstellungstest bestehen, aber das ist in der freien Wirtschaft ja auch so.
Für bestimmte Gruppen von Beamten werden ggfs. höhere Voraussetzungen gefordert. Für Polizisten z.B. ist körperliche Fitness sehr wichtig, was bei Finanzbeamten nicht so wichtig ist.

Frage: Wo kann ich mich bewerben?
Antwort: Einfach mal auf der Homepage des jeweiligen Ministeriums nachsehen. Will man Finanzbeamter werden dann schaut man bei Finanzministerium nach. Lehrer schauen beim Schulministerium nach, Justizbeamte beim Justizministerium, usw. Hilft einem das nicht weiter, kann man auch einfach mal zu der Behörde gehen, in der man künftig arbeiten möchte und fragt da nach.
Für Polizisten habe ich einen besonderen Tip. Die Copzone ist ein hervorragender Treffpunkt für alle Polizisten, egal ob man bereits einer ist oder einer werden will.


Frage: Wann gehen Beamte in den Ruhestand?
Antwort: Hier kann ich nur Auskunft für das Bundesland NRW geben. In NRW gilt das analog wie in der freien Wirtschaft. Es wird langsam auf das 67. Lebensjahr angehoben. Ich gehe aber davon aus, dass das in anderen Bundesländern ähnlich ist.
Bestimmte Berufsgruppen (z.B. Polizisten) können evtl. etwas früher in den Ruhestand oder noch über das 67. Lebensjahr hinaus (z.B. Professoren -> Emeriten) weiter arbeiten.


Frage: Erhalten Beamte Urlaubs- oder Weihnachtsgeld?
Antwort: Auch hier kann ich definitiv nur was zu Beamten in NRW sagen. In NRW wird seit 2004 kein Urlaubsgeld gezahlt. Ebenso gibt es für Beamte in NRW keine Jubiläumszuwendung (z.B. nach 25 oder 40-jähriger Dienstzeit). Das Weihnachtsgeld beträgt zwischen 30 v.H. und 60 v.H. eines normalen Monatsgehalts.


Frage: Was ist der Unterschied zwischen einfacher, mittlerer, gehobener und höherer Dienst?
Antwort: Der Unterschied macht sich im Gehalt deutlich. Man kann sagen, je höher der Bildungsabschluss desto höher in der Hirarchie. Der einfache Dienst ist unten und der höhere Dienst ist oben.
Der einfache Dienst beginnt in der Besoldungsgruppe A1 und geht bis A5.
Der mttlere Dienst beginnt in der Besoldungsgruppe A5 und geht bis A9.
Der gehobene Dienst beginnt in der Besoldungsgruppe A9 und geht bis A13.
Der höhere Dienst beginnt ab Besoldungsgruppe A13.


Frage: Können Beamte Hartz IV bekommen?
Antwort: Nein! Der Beamte ist, auch wenn er unter dem Regelsatz liegen sollte, lt. Gesetzgeber ausreichend alimentiert und erhält somit kein Aufstockung.

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